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   VGH Bayern, 20.04.2015 - 14 ZB 13.30257   

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VGH Bayern, 20.04.2015 - 14 ZB 13.30257 (https://dejure.org/2015,9343)
VGH Bayern, Entscheidung vom 20.04.2015 - 14 ZB 13.30257 (https://dejure.org/2015,9343)
VGH Bayern, Entscheidung vom 20. April 2015 - 14 ZB 13.30257 (https://dejure.org/2015,9343)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Iran; grundsätzliche Bedeutung (verneint), Konversion zum Christentum noch nicht abgeschlossen; Eingriff in die Religionsfreiheit (verneint)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berücksichtigung einer noch nicht abgeschlossenen Konversion zum Christentum bei einem iranischen Asylbewerber

  • rewis.io

    Berufungsverfahren, Religionsfreiheit, Kostenerstattung, Gerichtskosten, Asylbewerber, Rechtsprechung, Höchstrichterlich

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AsylVfG § 78 Abs. 3 Nr. 1
    Berücksichtigung einer noch nicht abgeschlossenen Konversion zum Christentum bei einem iranischen Asylbewerber

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 20.02.2013 - 10 C 23.12

    Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft; Ahmadis; Flüchtlingsanerkennung; Folgeverfahren;

    Auszug aus VGH Bayern, 20.04.2015 - 14 ZB 13.30257
    Es ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt, wann ein asylrechtsrelevanter Eingriff in die Religionsfreiheit im Sinne des § 60 Abs. 1 AufenthG (jetzt: § 3 AsylVfG i.d.F. vom 2.9.2008, zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes zur Verbesserung der Rechtsstellung von asylsuchenden und geduldeten Ausländern vom 23.12.2014, BGBl I S. 2439) i.V.m. Art. 9 Abs. 1 Buchst. a der Richtlinie 2004/83/EG vorliegt (BVerwG, U.v. 20.2.2013 - 10 C 23.12 - BVerwGE 146, 67 Rn. 26 ff.).

    Weiter geklärt ist, dass ein in Deutschland zum Christentum übergetretener Asylbewerber sich erst dann darauf berufen kann, wegen der Betätigung seines christlichen Glaubens in seinem Heimatland von Verfolgung bedroht zu sein, wenn er die innere Tatsache, dass er die unterdrückte religiöse Betätigung seines Glaubens für sich selbst als verpflichtend empfindet, um seine religiöse Identität zu wahren, zur vollen Überzeugung des Gerichts nachgewiesen hat (vgl. BVerwG, U.v. 20.2.2013 a.a.O. Rn. 30).

  • VGH Bayern, 25.02.2013 - 14 ZB 13.30023

    Asylverfahren; Verfolgungsgefahr für illegal ausgereiste Iraner bei einer

    Auszug aus VGH Bayern, 20.04.2015 - 14 ZB 13.30257
    Der Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung setzt voraus, dass die im Zulassungsantrag dargelegte Rechts- oder Tatsachenfrage für die Entscheidung der Vorinstanz von Bedeutung war, auch für die Entscheidung im Berufungsverfahren erheblich wäre, bisher höchstrichterlich oder - bei tatsächlichen Fragen oder nicht revisiblen Rechtsfragen - durch die Rechtsprechung des Berufungsgerichts nicht geklärt, aber klärungsbedürftig und über den zu entscheidenden Fall hinaus bedeutsam ist (stRspr, z.B. BayVGH, B.v. 25.2.2013 - 14 ZB 13.30023 - juris Rn. 2 m.w.N.; Happ in Eyermann, VwGO, 14. Aufl. 2014, § 124 Rn. 36 ff. m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.11.2013 - 13 A 2252/13

    Voraussetzungen für die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft von Apostaten aus

    Auszug aus VGH Bayern, 20.04.2015 - 14 ZB 13.30257
    Es muss festgestellt werden können, dass die Hinwendung zu der angenommenen Religion auf einer festen Überzeugung sowie einem ernst gemeinten, dauerhaften religiösen Einstellungswandel beruht, und der Glaubenswechsel nunmehr die religiöse Identität des Schutzsuchenden prägt (vgl. OVG NW, B.v. 11.11.2013 - 13 A 2252/13.A - juris Rn. 5 m.w.N.).
  • VG Karlsruhe, 21.11.2016 - A 2 K 3605/16

    Konversion zum Christentum; Sicherheitslage in der Provinz Ghazni im Jahr 2015;

    Im Übrigen würde auch die Tatsache, dass sich ein Asylbewerber auf einem "eingeschlagenen Weg der Glaubensüberzeugung" befindet, obgleich die Konversion zum Christentum - hier offensichtlich - noch nicht abgeschlossen ist, keinen asylrechtsrelevanten Eingriff in die Religionsfreiheit begründen (Bayerischer VGH, Beschl. v. 20.04.2015 - 14 ZB 13.30257 -, juris).
  • VG Würzburg, 30.09.2016 - W 1 K 16.31087

    Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft aufgrund von Verfolgung in Afghanistan

    Darüber hinaus ist jedoch für die Annahme einer Verfolgungsgefahr und damit für die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft erforderlich, dass der Glaubenswechsel, insbesondere wenn er erst nach der Ausreise aus dem Herkunftsland durchgeführt wurde, nicht rein aus asyltaktischen Gründen erfolgt, sondern auf einem ernsthaften, dauerhaften religiösen Einstellungswandel beruht und nunmehr die religiöse Identität des Betroffenen prägt (BayVGH, B. v. 20.4.2015 - 14 ZB 13.30257 - juris Rn. 4; B. v. 9.4.2015 - 14 ZB 14.30444 - juris Rn. 7; HessVGH, U. v. 26.7.2007 - 8 UE 3140/05.A - juris Rn. 20 ff.; B. v. 26.6.2007 - 8 UZ 1463/06.A - juris Rn. 12 ff.; OVG NRW, U. v. 7.11.2012 - 13 A 1999/07.A - juris Rn. 37 ff.).
  • VG München, 11.06.2018 - M 17 K 17.35372

    Asyl, Afghanistan: Rückkehr für alleinstehenden, gesunden jungen Mann zumutbar;

    Zuvor besuchte der Kläger seit dem ... Juni 2017 einen Taufunterricht der ... ... Darüber hinaus ist jedoch für die Annahme einer Verfolgungsgefahr und damit für die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft erforderlich, dass der Glaubenswechsel, insbesondere wenn er erst nach der Ausreise aus dem Herkunftsland durchgeführt wurde, nicht rein aus asyltaktischen Gründen erfolgt, sondern auf einem ernsthaften, dauerhaften religiösen Einstellungswandel beruht und nunmehr die religiöse Identität des Betroffenen prägt (BayVGH, B.v. 20.4.2015 - 14 ZB 13.30257 - juris Rn. 4; B.v. 9.4.2015 - 14 ZB 14.30444 - juris Rn. 7; HessVGH, U.v. 26.7.2007 - 8 UE 3140/05.A - juris Rn. 20 ff.; B.v. 26.6.2007 - 8 UZ 1463/06.A - juris Rn. 12 ff.; OVG NRW, U.v. 7.11.2012 - 13 A 1999/07.A - juris Rn. 37 ff.).
  • VG Würzburg, 31.01.2018 - W 1 K 16.32648

    Anspruch auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft

    Dabei ist zu berücksichtigen, dass für die Annahme einer Verfolgungsgefahr und damit für die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft erforderlich ist, dass der Abfall vom Islam, insbesondere wenn er erst nach der Ausreise aus dem Herkunftsland durchgeführt wurde, nicht rein aus asyltaktischen Gründen vorgetragen wird, sondern auf einem ernsthaften, dauerhaften religiösen Einstellungswandel beruht und nunmehr die religiöse Identität des Betroffenen prägt (vgl. zur Konversion BVerwG, B.v. 25.8.2015 - 1 B 40/15 - juris Rn. 14; U.v. 20.2.2013 - 10 C 23/12 - juris Rn. 29; BayVGH, B.v. 20.4.2015 - 14 ZB 13.30257 - juris Rn. 4; B.v. 9.4.2015 - 14 ZB 14.3044 - juris Rn. 7; HessVGH, U.v. 26.7.2007 - 8 UE 3140/05.A - juris Rn. 20 ff.; B.v. 26.6.2007 - 8 UZ 1463/06.A - juris Rn. 12 ff.; OVG Nordrhein-Westfalen, U.v. 7.11.2012 - 13 A 1999/07.A - juris Rn. 37 ff.; VG Magdeburg, U.v. 30.9.2014 - 5 A 193/13 MD - juris).
  • VG Würzburg, 08.05.2018 - W 1 S 18.30820

    Einstweiliger Rechtsschutz bei Ablehnung des Folgeantrags als unzulässig und ohne

    Dabei ist zu berücksichtigen, dass für die Annahme einer Verfolgungsgefahr erforderlich ist, dass der Abfall vom Islam, insbesondere wenn er erst nach der Ausreise aus dem Herkunftsland durchgeführt wurde, nicht rein aus asyltaktischen Gründen vorgetragen wird, sondern auf einem ernsthaften, dauerhaften religiösen Einstellungswandel beruht und nunmehr die religiöse Identität des Betroffenen prägt (vgl. zum Ganzen: BVerwG, B.v. 25.8.2015 - 1 B 40/15 - juris Rn. 14; U.v. 20.2.2013 - 10 C 23/12 - juris Rn. 29; BayVGH, B.v. 20.4.2015 - 14 ZB 13.30257 - juris Rn. 4).
  • VG Würzburg, 28.02.2018 - W 1 K 17.31954

    Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft wegen in BRD erfolgter Konversion zum

    Darüber hinaus ist jedoch für die Annahme einer Verfolgungsgefahr und damit für die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft erforderlich, dass der Glaubenswechsel, insbesondere wenn er erst nach der Ausreise aus dem Herkunftsland durchgeführt wurde, nicht rein aus asyltaktischen Gründen erfolgt, sondern auf einem ernsthaften, dauerhaften religiösen Einstellungswandel beruht und nunmehr die religiöse Identität des Betroffenen prägt (BayVGH, B.v. 20.4.2015 - 14 ZB 13.30257 - juris Rn. 4; B.v. 9.4.2015 - 14 ZB 14.30444 - juris Rn. 7; HessVGH, U.v. 26.7.2007 - 8 UE 3140/05.A - juris Rn. 20 ff.; B.v. 26.6.2007 - 8 ZU 1463/06.A - juris Rn. 12 ff.; OVG NRW, U.v. 7.11.2012 - 13 A 1999/07.A - juris Rn. 37 ff.).
  • VG Würzburg, 26.04.2016 - W 1 K 16.30268

    Abfall vom Islam (Apostasie)

    Dabei ist zu berücksichtigen, dass für die Annahme einer Verfolgungsgefahr und damit für die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft erforderlich ist, dass der Abfall vom Islam, insbesondere wenn er erst nach der Ausreise aus dem Herkunftsland durchgeführt wurde, nicht rein aus asyltaktischen Gründen vorgetragen wird, sondern auf einem ernsthaften, dauerhaften religiösen Einstellungswandel beruht und nunmehr die religiöse Identität des Betroffenen prägt (vgl. zur Konversion BVerwG, B.v. 25.8.2015 - 1 B 40/15 - juris Rn. 14; U.v. 20.2.2013 - 10 C 23/12 - juris Rn. 29; BayVGH, B.v. 20.4.2015 - 14 ZB 13.30257 - juris Rn. 4; B.v. 9.4.2015 - 14 ZB 14.3044 - juris Rn. 7; HessVGH, U.v. 26.7.2007 - 8 UE 3140/05.A - juris Rn. 20 ff.; B.v. 26.6.2007 - 8 UZ 1463/06.A - juris Rn. 12 ff.; OVG Nordrhein-Westfalen, U.v. 7.11.2012 - 13 A 1999/07.A - juris Rn. 37 ff.; VG Magdeburg, U.v. 30.9.2014 - 5 A 193/13 MD - juris).
  • VG Würzburg, 19.05.2015 - W 1 K 14.30534

    Afghanistan; Konversion zum Christentum; Glaubhaftigkeit und Ernsthaftigkeit der

    Darüber hinaus ist jedoch für die Annahme einer Verfolgungsgefahr und damit für die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft erforderlich, dass der Glaubenswechsel, insbesondere wenn er erst nach der Ausreise aus dem Herkunftsland durchgeführt wurde, nicht rein aus asyltaktischen Gründen erfolgt, sondern auf einem ernsthaften, dauerhaften religiösen Einstellungswandel beruht und nunmehr die religiöse Identität des Betroffenen prägt (BayVGH, B.v. 20.4.2015 - 14 ZB 13.30257 - juris Rn. 4; B.v. 9.4.2015 - 14 ZB 14.30444 - juris Rn. 7; HessVGH, U.v. 26.7.2007 - 8 UE 3140/05.A - juris Rn. 20 ff.; B.v. 26.6.2007 - 8 UZ 1463/06.A - juris Rn. 12 ff.; OVG NRW, U.v. 7.11.2012 - 13 A 1999/07.A - juris Rn. 37 ff.).
  • VG Würzburg, 23.04.2018 - W 1 K 18.30052

    Furcht vor Verfolgung aus religiösen Gründen wegen ernsthaften und glaubhaften

    Dabei ist zu berücksichtigen, dass für die Annahme einer Verfolgungsgefahr und damit für die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft erforderlich ist, dass der Abfall vom Islam, insbesondere wenn er erst nach der Ausreise aus dem Herkunftsland durchgeführt wurde, nicht rein aus asyltaktischen Gründen vorgetragen wird, sondern auf einem ernsthaften, dauerhaften religiösen Einstellungswandel beruht und nunmehr die religiöse Identität des Betroffenen prägt (vgl. zur Konversion BVerwG, B.v. 25.8.2015 - 1 B 40/15 - juris Rn. 14; U.v. 20.2.2013 - 10 C 23/12 - juris Rn. 29; BayVGH, B.v. 20.4.2015 - 14 ZB 13.30257 - juris Rn. 4; B.v. 9.4.2015 - 14 ZB 14.3044 - juris Rn. 7; HessVGH, U.v. 26.7.2007 - 8 UE 3140/05.A - juris Rn. 20 ff.; B.v. 26.6.2007 - 8 UZ 1463/06.A - juris Rn. 12 ff.; OVG Nordrhein-Westfalen, U.v. 7.11.2012 - 13 A 1999/07.A - juris Rn. 37 ff.; VG Magdeburg, U.v. 30.9.2014 - 5 A 193/13 MD - juris).
  • VG Würzburg, 03.07.2018 - W 1 K 18.30633

    Erfolgloses Asylgesuch

    Dabei ist zu berücksichtigen, dass für die Annahme einer Verfolgungsgefahr und damit für die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft erforderlich ist, dass der Abfall vom Islam, insbesondere wenn er erst nach der Ausreise aus dem Herkunftsland durchgeführt wurde, nicht rein aus asyltaktischen Gründen vorgetragen wird, sondern auf einem ernsthaften, dauerhaften religiösen Einstellungswandel beruht und nunmehr die religiöse Identität des Betroffenen prägt (vgl. zur Konversion BVerwG, B.v. 25.8.2015 - 1 B 40/15 - juris Rn. 14; U.v. 20.2.2013 - 10 C 23/12 - juris Rn. 29; BayVGH, B.v. 20.4.2015 - 14 ZB 13.30257 - juris Rn. 4; B.v. 9.4.2015 - 14 ZB 14.3044 - juris Rn. 7; HessVGH, U.v. 26.7.2007 - 8 UE 3140/05.A - juris Rn. 20 ff.; B.v. 26.6.2007 - 8 UZ 1463/06.A - juris Rn. 12 ff.; OVG Nordrhein-Westfalen, U.v. 7.11.2012 - 13 A 1999/07.A - juris Rn. 37 ff.; VG Magdeburg, U.v. 30.9.2014 - 5 A 193/13 MD - juris).
  • VG Würzburg, 09.01.2018 - W 1 K 16.32453

    Anspruch auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft- afghanische

  • VG Würzburg, 18.09.2018 - W 9 K 18.31255

    Flüchtlingsrelevante religiöse Verfolgung in Afghanistan aufgrund Konversion -

  • VG Bayreuth, 30.05.2018 - B 6 K 17.33551

    Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft für Konvertiten zum Christentum -

  • VG Würzburg, 21.02.2018 - W 1 K 16.32723

    Glaubhafte Konversion zum Christentum eines Exil-Afghanen

  • VG Würzburg, 04.03.2020 - W 9 K 19.31811

    Folgeantrag unter Hinweis auf die erfolgte Hinwendung zum Christentum

  • VG Würzburg, 03.09.2018 - W 1 K 18.30196

    Keine Rückführung nach Afghanistan wegen Konversion zum Christentum

  • VG Würzburg, 14.08.2018 - W 1 K 18.30632

    Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft für zum Christentum konvertierten

  • VG Würzburg, 16.08.2018 - W 1 K 18.30184

    Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft wegen Konversion zum christlichen Glauben

  • VG Würzburg, 05.04.2017 - W 1 K 16.30865

    Flüchtlingseigenschaft wegen Konversion verneint

  • VG Hannover, 18.06.2021 - 12 A 11387/17

    Abfall; Fluchtalternative; Islam; Konversion; Konvertit; Kurdistan

  • VG Meiningen, 29.03.2017 - 5 K 21435/16

    Afghanistan, Iran, Apostasie, religiöse Verfolgung, negative Religionsfreiheit,

  • VG Dresden, 08.08.2023 - 13 K 2267/20

    Irak: Flüchtlingseigenschaft wegen religiöser Verfolgung aufgrund der Konversion

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